Die Erstellung eines MPU - Gutachtens beruht auf den nachfolgend angeführten Teilpunkten. Nach der Beantwortung der allgemeinen Fragen im Fragebogen (diese dienen der Erkennung eventuell schon vorhandener Probleme sowie der Feststellung der Vorlage grundlegender Voraussetzungen) muss der MPU Bewerber die drei Teilbereiche (Leistungstest, medizinische und psychologische Untersuchung) durchführen. Jede Art von MPU Vorbereitungen im Vorfeld, auch medizinische Befunde oder psychologische Beratungen, sollten angeben werden. Auch Bemühungen, welche schon vor Antritt der Begutachtung gemacht wurden, sind zu erwähnen (z.B.: Therapien, Suchtberatungen oder der Besuch von Selbsthilfegruppen). Angaben auf dem Fragebogen werden mit den Aussagen der Gespräche bei Arzt und Psychologen verglichen. Das Gespräch der beiden MPU Gutachter findet aber erst nach Beendigung der eigentlichen Begutachtung statt.
- 1. Leistungstests am MPU - Testgerät. Hier wird Tempoleistung, Genauigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Stabilität und Durchhaltevermögen festgestellt. Durch diese Tests (z.B.: Linienverfolgung, Verkehrssituationen erkennen, Figurenvergleich und andere) wird erkannt, ob der Bewerber die im heutigen Straßenverkehr geforderte Leistungsfähigkeit besitzt. Eventuell bereits vorliegende Schwierigkeiten in einem der Bereiche können festgestellt werden. Die Vorbereitung auf solche Leistungstests ist nicht sinnvoll und auch nicht wirklich gewünscht.
Personen mit Leistungsmängeln in diesem Teilbereich der MPU haben Gelegenheit, die entstandenen Eignungszweifel bei einer MPU Fahrverhaltensbeobachtung ausgleichen. Meist gelingt dies auch, auf diesem Gebiet erfahrener Fahrlehrer bzw. eine eigens geschulte und einfühlsame Fahrlehrerin kann dem MPU – Bewerber die nötige Sicherheit vermitteln.
- 2. Medizinische Untersuchung beim Arzt. Dieser führt eine medizinische Untersuchung zur Kraftfahrtauglichkeit durch. Dabei werden auch anlassbezogene (z.B.: Alkohol oder Btm.-) Untersuchungen gemacht und Befunde erhoben. In der Regel ist es positiv oft auch unverzichtbar schon Befunde oder Werte mitzubringen. Der Gutachter ist kein Detektiv, d.h. Werte die nicht "in Ordnung sind", bedürfen der Erklärung eines Arztes im Vorfeld. Eventuell sind zusätzliche Werte und Befunde gefordert. Bei einer Medizinisch- Psychologischen- Untersuchung (oft irrtümlich als Idiotentest bezeichnet) wegen Alkohol wird Blut genommen und es werden Blut- und Leberwerte festgestellt. Bei Drogen- Fragestellung wird ein Urinscreening durchgeführt. Allerdings muss bei Drogenfragestellung oder bei der Alkoholfragestellung wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, bereits ein Abstinenznachweis für die Zeit vor der MPU vorliegen. Welcher Zeitraum ist von verschiedenen Umständen abhängig. Bei Unklarheiten ist es dem Gutachter möglich die Untersuchung auf andere Bereiche auszudehnen.
- 3. Psychologische Untersuchung oder Explorationsgespräch. Vielen Menschen bereitet genau dieser Teil der MPU Unbehagen. Kandidaten verstehen manchmal nicht, dass das etwa einstündige Gespräch mit dem Psychologen ein Urteil über eine Person und deren Lage zulässt. Eine Voraussetzung ist, dass die Erstellung des Gutachtens durch eine erfundene Geschichte oder Lügen in der Regel unmöglich ist. Jeder erfahrene Gutachter wird diese Lügengeschichte in kurzer Zeit demontieren. Ist die Erstellung aus z.B.: diesem Grund nicht machbar, so wird der Gutachter die Frage der Behörde nicht günstig für den Bewerber beantworten.
Bei der MPU müssen die Gründe des früheren Fehlverhaltens dargelegt werden. Einstellung und Verhalten verändert sein und auch die Motive dazu dargelegt werden. Es sind auch wirklich überzeugende Gründe erforderlich, die eine weitere Deliktfahrt unwahrscheinlich machen. Nur zu behaupten es nicht mehr zu machen ist zu wenig. Oft ist mangelnde Vorbereitung der Grund, dass bei diesen Gesprächen wichtige Faktoren nicht angesprochen werden. Am Schluss erhält der MPU Bewerber die Gesprächsaufzeichnung zur Unterschrift - die letzte Chance eine Änderung zu veranlassen. Meist kriegt man dann eine Tendenz zum Ergebnis (negativ oder positiv) mitgeteilt. Ca. 2 Wochen später wird das Gutachten zugestellt. Es empfiehlt sich, alle Ausfertigungen selbst in Empfang zu nehmen und dann eine Abschrift zur Behörde zu bringen, wenn es sinnvoll ist.