Ein MPU Gutachten unterteilt sich in verschiedene Abschnitte. Nachfolgend einige beispielhafte Gliederungen. Die Fragen des Gutachters dienen zur Beantwortung der behördlichen Aufgabenstellung an ihn.
- Anlass und Fragestellung der Untersuchung.
Wann, Auftraggeber, Zuständige Behörde, Bitte um Unterstützung - die Behörde hat die Vorlage des Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der angestrebten FE-Klassen gefordert.
Fragestellung: „Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (F E-Klassen AA, B, C1 E) in Frage stellen?
Die Untersuchung wird anlassbezogen durchgeführt.
Welche Vorgaben: Beachtung von Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des gemeinsmen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundes Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach, Februar 2000 in angemessener Weise zu berücksichtigen und auch die Beurteilungskriterien – Urteilungsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) Fahreignungsdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die Fahrerlaubnisverordung (FeV) inklusive Anlagen in der jeweils aktuellen Ausgabe.
- Überblick über die Vorgeschichte
2.1Aktenübersicht
2.2 Begründung Eignungsbedenken und Voraussetzung für eine positive Prognose
aktenkundige Vorgeschichtsdaten die Schlussfolgerung zu, dass zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein allgemein erhöhtes Alkoholtrinkverhalten entwickelt war, das eine hohe Wahrscheinlichkeit für zukünftige Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet. Nach den Leitsätzen der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung sind bei Alkoholmissbrauch die Voraussetzungen, die an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs gestellt werden, nicht erfüllt. Das Vorliegen von Alkoholmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist. Davon ist etwa bei sehr hoher Blutalkoholkonzentration im Bereich von über 1,6 Promille regelmäßig auszugehen (Stephan, E. al. (2002) Kommentar zu Kap. 3.11 Alkolmissbrauch in Schubert, W. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung- Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag), sofern ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten, zu erwartenden oder wahrscheinlichen Verkehrsteilnahme besteht.
Bei BAK-Werten von über1,6 Promille liegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein allgemein erhöhter Alkoholkonsums mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz und regelmäßig erhöhtem außerhalb das sozial üblichen Rahmens vor. Dies kann zu Folgeschäden (z.B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Mit der Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der Verfestigung von Verhaltensgewohnheit und die Gefahr von Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung einher (Stephan, E. (1986). Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholerstätern in den ersten 2 Jahren unter Berücksichtigung der BAK-Werte. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 32, 2-8. Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchung bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330. Feuerlein, W. (1989). Alkoholismus – Missbrauch und Abhängigkeit. 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme.
Die mit der Alkoholgewöhnung einhergehende vermehrte Alkoholtoleranz hat zur Folge, dass neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration selbst auch deren negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können.
Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahreintritt abschätzen kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung realistisch einzuschätzen. Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben. Folglich kann die Frage der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und der Beurteilungskriterien nur dann günstig beantwortet werden, wenn das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert wurde. Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gefahr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierten Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, dass ein kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann, wäre Alkoholabszinenz zu fordern.
Die Änderung ist stabil, wenn die aufgrund einer angemessenen und nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits ausreichend lange in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld positiv integriert ist.
Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu prüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Probkematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und eingeübt wurden. Weitere Bedingungen für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen direkt beeinträchtigen oder auf erhöhten Alkoholkonsum bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten. Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen, welche ebenfalls ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen können.
- Untersuchungsbefunde
Im folgenden Abschnitt sind die Vorgehensweisen und Befunde der medizinische Untersuchung, der Leistungstestung und der psychologischen Untersuchung ausgeführt.
3.1Medizinische Untersuchungsbefunde
(Anamnese, körperlicher Befund, ggf. Laboranalytik) Die medizinische Untersuchung wurde gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. In dieser Untersuchung wird ein Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand und zu den Trinkgewohnheiten vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese zu Krankheiten und zu den Trinkgewohnheiten erhoben. Angaben aus dem Fragebogen werden nur dann zusätzlich aufgeführt, wenn sie im Widerspruch zu den mündlichen Angaben stehen. Es wurde eine orientierende körperliche Untersuchung durchgeführt, gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.
3.1.1 Anamnese
Allgemeine Anamnese
Anamnese zum Alkoholkonsum
3.1.2 Körperliche Untersuchung
Untersuchung, Allgemeinzustand, Größe, Gewicht, Blutdruck, Herzfrequenz, Puls, Oberbauch, Haut, Augen-Bindehaut, Beweglichkeit der Extremitäten, Sensibilität, Vegetative Zeichen, Koordinationsversuche, Gleichgewicht, Hörvermögen für Umgangssprache, Sehvermögen (nach DIN 58.220 Teil 6), Sehtest, Laborwerte Blutanalyse, Labor-Fremdbefunde,
2.2 Psychologische Untersuchungsbefunde
(Leistungstests, Explorationsgespräche, ev. psychologische Fahrverhaltensbeobachtung)
Bei der psychologischen Untersuchung wird ein Untersuchungsgespräch (Exploration) durchgeführt, in dem ausführlichen Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedingungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zur Auffälligkeit jetzt und früher und zu Überlegungen bzw. Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Auffälligkeiten erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftiges Verhalten im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht.
Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung“ sowie den Beurteilungskritiken ab. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden Leistungstests durchgeführt.
Der bei der Untersuchung eingesetzte Fragebogen dient der Vorbereitung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs. Die Angaben aus dem Fragebogen werden in Abschnitt 3.2.2 dieses Gutachtens aufgeführt.
3.2.1 Leistungstests
zur Erklärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden psyychologische Verfahren angewendet, die die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen wie visuelle Orientierungsleistung, Reaktionsbereitschaft und Belastbarkeit, Aufmerksamkeit, Informationsaufnahme und – verarbeitung sowie Konzentrationsfähigkeit erfassen. Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viele Personen der altersunabhängigen Eichstichprobe „Normstichprobe“ entsprechende Messwerte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang 100, die schlechteste den Prozentrang 0.der kritische Leistungsbereich erstreckt sich von 0 bis 15, d.h., die Testanforderungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozentantrag von 16 und mehr erreicht wird. Liegt noch anforderungsgerechte Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen einen Kfz. vorliegen.
Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (hierzu gehört auch C1E) ist darauf zu achten, dass die erhöhten Anforderungen erfüllt werden müssen. Der kritische Leistungsbereich erstreckt sich für Bewerber der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 von 0 bis 32, d.h., die Testanforderungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozentantrag von 33 und mehr in der Mehrzahl eingesetzten Verfahren im Vergleich zur Altersunabhängigkeit Normstichprobe erreicht wird. Ein Prozentantrag von mindestens 16 muss ausnahmslos erreicht werden. Liegt die erzielte Gesamtleistung im kritischen Bereich, dann bestehen Zweifel, dass noch anforderungsgerechte Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 2 vorliegen.
Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm
(TAVTMB) Testform S1- für Länder mit Rechtsverkehr
Der TAVTMB dient in der Verkerspsychologie zur Prüfung der optischen Wahrnehmungsleistung und der Auffassungsgeschwindigkeit durch Kurzzeitdarbietung von Bildern, auf denen Verkehrssituationen zu sehen sind.
Nach einer Instruktionsphase mit 2 Probebildern werden der zu untersuchenden Person 20 Bilder mit einer Darbietungszeit von 1 Sekunde gezeigt. Anschließend soll anhand von 5 verschiedenen Antwortmöglichkeiten angegeben wesen, was auf dem Bild gesehen wurde.
Die Hauptvariable „Überblicksgewinnung“ bezieht sich auf die vollständig richtig erfasste Verkehrssituation. Zusätzlich werden die beiden Kontroll-Variablen „richtige Antworteingaben“ ausgegeben.
Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
Linienverfolgungstest (LVT) Testform S2 – Kurzform (40 Items)
Der LVT ist in der Verkehrspsychologie ein visueller Wahrnehmungstest zur Erfassung der konzentrierten gezielten Wahrnehmung. Er soll besonders den Aspekt der visuellen Orientierungsleistung erfassen. Die Geschwindigkeit in der Bewältigung der Testanforderungen kann durch Konzentrationsstörungen und durch ablenkende situative Faktoren beeinflusst werden.
Der zu untersuchenden Person werden auf einem Bildschirm 40 Bilder präsentiert, auf denen jeweils 9 ineinander verschlungene Linien dargestellt sind. Die Aufgabe besteht darin, einer markierten Linie schnellstmöglich vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu folgen. Die Hauptvariable „Score“ berücksichtigt die Tempoleistung und die Leistungsgüte.
Wiener Determinationstest (DT) Testform S5 – Wiener Form A
Der Wiener Determinationstest ist ein Verfahren zur Messung der reaktiven Belastbarkeit, sowie zur Prüfung der Fähigkeit zu anhaltender Mehrfach- Wahl-Reaktion au schnell wechselnde Reize sowie zur Erfassung von Aufmerkasmkeitsstörungen zur Leistungs- und Eignungsdiagnostik, insbesondere in der Verkehrspsychologie.
Dieses Testverfahren stellt eine Weiterentwicklung des Wiener Determinations-Gerätes dar. Es werden Farbreize über einen Bildschirm und akustische Reize über das Testsysteminterface ausgegeben. Die Reaktion erfolgt durch Betätigung der entsprechenden Tasten am Universalpanel. Die Reizdarbietung erfolgt im Modus Reaktion (feste Bearbeitungszeit).
Es werden die folgenden Variablen ausgewertet:
Hauptvariable Madian der Reaktionszeit und Zeitgerechte Reaktionen (Richtige innerhalb der vorgegebenen Zeit) und Zusatzvariable Richtige Reaktionen (alle richtigen, auch die verspäteten).
Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
3.2.2 Psychologische Exploration
Angaben zur Person:
Verkehrspsychologische Exploration:
Inhalte dieses Explorationsgespräches siehe im MPU Mustergutachten auf der Folgeseite!
(Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter 2 aufgeführten Hypothesen)
die Voraussetzungen für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bewertung der medizinischen Untersuchungsbefunde
Die Medizinische Untersuchung ergab zu jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:
Bewertung der Leistungstests-Ergebnisse
Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab nach Wiederholung eines einzelnen Testverfahrens insgesamt ausreichende Ergebnisse. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.
Bewertung der Ergebnisse der psychologischen Exploration
…es kann deshalb erwartet werden, dass zukünftig konsequent und stabil auf den Konsum alkoholischer Getränke verzichtet wird.
- Beantwortung der Fragestellung
die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (unrichtig
Idiotentest genannt) erhobenen Befunde ermöglichen eine günstige Beantwortung der behördlichen Fragestellung.
Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung.
Es ist nicht zu erwaten, dass ……… auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen A, B, C1E in Frage stellen.
Unterschriften vom Arzt und vom Psychologen