MPU Gutachten, Alkoholfrage - positives Ergebnis
Das nachfolgende MPU Gutachten (Idiotentest ist die falsche Bezeichnung) wurde uns freundlicherweise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Wir danken dem Besitzer, sein Name wurde in „Herr MPU“ geändert. Geändert sind Angaben die einen Bezug zulassen würden (Orte, Institute, und Beratungsstellen). Es handelt sich hier um ein Alkohol-GA mit positivem Ergebnis.
- Anlass und Fragestellung der Untersuchung.
Die Untersuchung erfolgte am 02.04.2008 im Auftrag von Herrn
MPU um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen. Die Behörde hat die Vorlage des Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der FE-Klassen A, B, C1E gefordert.
Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1/2 (F E-Klassen AA, B, C1 E) in Frage stellen?
Gemäß Anlage 15 ( zu § 11 Abs. 5 ) der FeV wurde die Untersuchung streng Anlassbezogen durchgeführt, d.h., wir beschränkten uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die imvorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvorrausetzungen beantwortet sein müssen.
Dabei waren die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des gemeinsmen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundes Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach, Februar 2000 in angemessener Weise zu berücksichtigen, wie auch die Beurteilungskriterien – Urteilungsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) Fahreignungsdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordung (FeV) inklusive Anlagen in der jeweils aktuellen Ausgabe.
- Überblick über die Vorgeschichte
2.1Aktenübersicht
Daraus ergibt sich folgendes zum Untersuchungsanlass:
02.02.2007, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr um 03:30 Uhr: 2,01%o
2.2 Begründung Eignungsbedenken und Voraussetzung für eine positive Prognose
die aktenkundigen Vorgeschichtsdaten lassen bei Herrn MPU die Schlussfolgerung zu, dass er zum Zeitpunkt der aktenkundigen Auffälligkeit ein allgemein erhöhtes Alkoholtrinkverhalten entwickelt hatte, das eine hohe Wahrscheinlichkeit für zukünftige Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet.
Nach den Leitsätzen der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung sind bei Alkoholmissbrauch die Voraussetzungen, die an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs gestellt werden, nicht erfüllt. Das Vorliegen von Alkoholmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist. Davon ist etwa bei sehr hoher Blutalkoholkonzentration im Bereich von über 1,6 Promille regelmäßig auszugehen (Stephan, E. al. (2002) Kommentar zu Kap. 3.11 Alkolmissbrauch in Schubert, W. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung- Kommentar. Bonn: Kirschbaum-Verlag), sofern ein Zusammenhang mit einer beabsichtigten, zu erwartenden oder wahrscheinlichen Verkehrsteilnahme besteht.
Bei BAK-Werten von über1,6 Promille liegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein allgemein erhöhter Alkoholkonsums mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz und regelmäßig erhöhtem außerhalb das sozial üblichen Rahmens vor. Dies kann zu Folgeschäden (z.B. einer Verminderung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Mit der Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz geht zudem auch ein Prozess der Verfestigung von Verhaltensgewohnheit und die Gefahr von Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung einher (Stephan, E. (1986). Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholerstätern in den ersten 2 Jahren unter Berücksichtigung der BAK-Werte. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 32, 2-8. Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchung bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330. Feuerlein, W. (1989).Alkoholismus – Missbrauch und Abhängigkeit. 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme.
Die mit der Alkoholgewöhnung einhergehende vermehrte Alkoholtoleranz hat zur Folge, dass neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration selbst auch deren negative Auswirkungen unterschätzt werden. Bei erhöhter Alkoholtoleranz entfallen also Gefahrensignale, die bei normalen Alkoholkonsumenten auftreten und die eine weitere Alkoholaufnahme verhindern können.
Es ist aber nur dann möglich, Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverlässig zu vermeiden, wenn man seine Alkoholaufnahme kontrollieren und den Blutalkoholspiegel bei Fahreintritt abschätzen kann. Außerdem muss man in der Lage sein, die Alkoholwirkung realistisch einzuschätzen. Diese Voraussetzungen sind bei einer erhöhten Alkoholtoleranz nicht gegeben.
Folglich kann die Frage der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und der Beurteilungskriterien nur dann in einem für Herrn MPU günstigen Sinn beantwortet werden, wenn Herr MPU das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat.
Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gefahr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierten Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, dass ein kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann, wäre Alkoholabszinenz zu fordern.
Die Änderung ist stabil, wenn die aufgrund einer angemessenen und nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde und bereits ausreichend lange in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld positiv integriert ist.
Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu prüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Probkematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und eingeübt wurden.
Weitere Bedingungen für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen direkt beeinträchtigen oder auf erhöhten Alkoholkonsum bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten. Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen, welche ebenfalls ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen können.
- Untersuchungsbefunde
Im folgenden Abschnitt sind die Vorgehensweisen und Befunde der medizinische Untersuchung, der Leistungstestung und der psychologischen Untersuchung ausgeführt.
3.1Medizinische Untersuchungsbefunde
(Anamnese, körperlicher Befund, ggf. Laboranalytik)
Die medizinische Untersuchung wurde gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördlichen Eignungszweifel beziehen, durchgeführt. In dieser Untersuchung wurde Herrn MPU ein Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand und zu den Trinkgewohnheiten vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese zu Krankheiten und zu den Trinkgewohnheiten erhoben. Angaben aus dem Fragebogen werden nur dann zusätzlich aufgeführt, wenn sie im Widerspruch zu den mündlichen Angaben stehen. Es wurde eine orientierende körperliche Untersuchung durchgeführt, gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.
3.1.1 Anamnese
Allgemeine Anamnese
Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestand nach angaben von Herrn MPU Wohlbefinden und volle Leistungsfähigkeit. Aktuelle und/oder nicht ausreichend therapierte Erkrankungen, die im Hinblick auf die Fahreignung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden im Fragebogen nicht erwähnt. Er habe Diabetes. Der aktuelle HbA1c sei bei 7,0 %. Symtome von Unterzucker konnten beschrieben werde. Er habe immer Traubenzucker dabei.
Es bestehe folgende Medikamenteneinnahme: xyz zur Behandlung des Daibetes. Nikotinkonsum wurde verneint.
Anamnese zum Alkoholkonsum
Herr MPU wurde nach früheren und jetztigen Trinkgewohnheiten befragt. Vor der Alkoholfahrt am 02.02.2007 gegen 3:30 Uhr habe er
8 Bier und 2 Gläser Wodka und 5 Gläser Tequila getrunken, es wurden 2,01 %o gemessen. Im Zeitraum vor dieser Alkoholfahrt habe Herr MPU an Wochenenden ähnliche Mengen getrunken. Nach der Alkoholfahrt habe er ganz auf Alkohol verzichtet.
Herr MPU gab an, keine körperlichen Entzugssymptome bei sich bemerkt zu haben.
Im Übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten beschäftigt.
3.1.2 Körperliche Untersuchung
Untersuchung Befund
Allgemeinzustand gut
Größe nach Angaben des Kunden 169 cm
Gewicht nach Angaben des Kunden 76 kg
Blutdruck 140/80 mm Hg
Herzfrequenz 68 Schl. / min., Puls regelmäßig
Oberbauch unauffällig
Haut unauffällig
Augen-Bindehaut o.B.
Beweglichkeit der Extremitäten unauffällig, Lähmung / Schwäche oB
Sensibilität unauffällig
Vegetative Zeichen unauffällig
Koordinationsversuche unauffällig
Gleichgewicht unauffällig
Hörvermögen für Umgangssprache gut
Sehvermögen (nach DIN 58.220 Teil 6) Sehtest nicht erforderlich, bereits erfolgt
Laborwerte Blutanalyse
Datum y-GT Norm GOT Norm MCV Norm
(U/I) (U/I) (U/I) [U/I] [fl] [fl]
02.04.2008 44 66 50 -50 90 -96
Außerdem legte uns Herr MPU Labor-Fremdbefunde mit Stempel und Unterschrift des Hausarztes vom 02.07.2007, 02.09.2007, 10.11.2007, 27.03.2007 und 20.01.2008 vor. Die Laborwerte und der MCV-Wert lagen im Normbereich.
Am 12.03.2008 erfolgte unter direkter Sicht, die Urinprobe wurde ins MPU Gutachten Labor xyz eingeschickt.
Methode Ergebnis Referenzbereich
Kreatinin CS 1,25 g/L 0,2-1,9 g/L
Ethylglucuronid LCMS <0,1 mg/L <0,1 mg/L
Ethylglucuronid LCMS <0,1 mg/g Crea <0,1 mg/g Crea
Ein Ethyglucuronid-Wert < 0,1 mg/g Crea ist als unauffällig anzusehen, der Befund spricht für eine Alkoholabstinenz innerhalb von 2-3 Tagen vor der Urinabgabe.
2.2 Psychologische Untersuchungsbefunde
(Leistungstests, Explorationsgespräche, ev. psychologische Fahrverhaltensbeobachtung)
Bei der psychologischen Untersuchung wurde ein Untersuchungsgespräch (Exploration) durchgeführt, in dem ausführlichen Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedingungen und Hintergründen, dem persönlichen Verhältnis zur Auffälligkeit jetzt und früher und zu Überlegungen bzw. Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Auffälligkeiten erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellungen und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftiges Verhalten im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht.
Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus der Fragestellung der Behörde und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung“ sowie den Beurteilungskritiken ab. Um sicherzustellen, dass im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden Leistungstests durchgeführt.
Der bei der Untersuchung eingesetzte Fragebogen dient der Vorbereitung des psychologischen Untersuchungsgesprächs und enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Untersuchungsgesprächs. Die Angaben aus dem Fragebogen werden in Abschnitt 3.2.2 dieses Gutachtens aufgeführt.
3.2.1 Leistungstests
zur Erklärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden psyychologische Verfahren angewendet, die die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen wie visuelle Orientierungsleistung, Reaktionsbereitschaft und Belastbarkeit, Aufmerksamkeit, Informationsaufnahme und – verarbeitung sowie Konzentrationsfähigkeit erfassen. Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viele Personen der altersunabhängigen Eichstichprobe „Normstichprobe“ entsprechende Messwerte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang 100, die schlechteste den Prozentrang 0.der kritische Leistungsbereich erstreckt sich von 0 bis 15, d.h., die Testanforderungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozentantrag von 16 und mehr erreicht wird. Liegt noch anforderungsgerechte Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen einen Kfz. vorliegen.
Bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (hierzu gehört auch C1E) ist darauf zu achten, dass die erhöhten Anforderungen erfüllt werden müssen. Der kritische Leistungsbereich erstreckt sich für Bewerber der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 von 0 bis 32, d.h., die Testanforderungen sind ausreichend erfüllt, wenn ein Prozentantrag von 33 und mehr in der Mehrzahl eingesetzten Verfahren im Vergleich zur Altersunabhängigkeit Normstichprobe erreicht wird. Ein Prozentantrag von mindestens 16 muss ausnahmslos erreicht werden. Liegt die erzielte Gesamtleistung im kritischen Bereich, dann bestehen Zweifel, dass noch anforderungsgerechte Leistungsvoraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 2 vorliegen.
Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm
(TAVTMB) Testform S1- für Länder mit Rechtsverkehr
Der TAVTMB dient in der Verkerspsychologie zur Prüfung der optischen Wahrnehmungsleistung und der Auffassungsgeschwindigkeit durch Kurzzeitdarbietung von Bildern, auf denen Verkehrssituationen zu sehen sind.
Nach einer Instruktionsphase mit 2 Probebildern werden der zu untersuchenden Person 20 Bilder mit einer Darbietungszeit von 1 Sekunde gezeigt. Anschließend soll anhand von 5 verschiedenen Antwortmöglichkeiten angegeben wesen, was auf dem Bild gesehen wurde.
Die Hauptvariable „Überblicksgewinnung“ bezieht sich auf die vollständig richtig erfasste Verkehrssituation. Zusätzlich werden die beiden Kontroll-Variablen „richtige Antworteingaben“ ausgegeben.
Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
Richtige Antworteingaben PR: 29
Falsche Antworteingaben PR: 5
Überblicksgewinnung PR: 16
Der Tachistoskopische Verkehrsauffassungstest musste wiederholt werden, da ein Missverständnis in der Instruktion vorlag. Die Instruktion wurde nochmals erläutert, wobei betont wurde, nur die richtigen Lösungen zu markieren. Eine Verbesserung der Leistung durch einen möglichen Trainingseffekt, ist bei der Wiederholung dieses Verfahrens vernachlässigbar.
Richtige Antworteingaben PR: 70
Falsche Antworteingaben PR: 42
Überblicksgewinnung PR: 52
Linienverfolgungstest (LVT) Testform S2 – Kurzform (40 Items)
Der LVT ist in der Verkehrspsychologie ein visueller Wahrnehmungstest zur Erfassung der konzentrierten gezielten Wahrnehmung. Er soll besonders den Aspekt der visuellen Orientierungsleistung erfassen. Die Geschwindigkeit in der Bewältigung der Testanforderungen kann durch Konzentrationsstörungen und durch ablenkende situative Faktoren beeinflusst werden.
Der zu untersuchenden Person werden auf einem Bildschirm 40 Bilder präsentiert, auf denen jeweils 9 ineinander verschlungene Linien dargestellt sind. Die Aufgabe besteht darin, einer markierten Linie schnellstmöglich vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu folgen.
Die Hauptvariable „Score“ berücksichtigt die Tempoleistung und die Leistungsgüte.
Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
Score PR: 72
Wiener Determinationstest (DT) Testform S5 – Wiener Form A
Der Wiener Determinationstest ist ein Verfahren zur Messung der reaktiven Belastbarkeit, sowie zur Prüfung der Fähigkeit zu anhaltender Mehrfach- Wahl-Reaktion au schnell wechselnde Reize sowie zur Erfassung von Aufmerkasmkeitsstörungen zur Leistungs- und Eignungsdiagnostik, insbesondere in der Verkehrspsychologie.
Dieses Testverfahren stellt eine Weiterentwicklung des Wiener Determinations-Gerätes dar. Es werden Farbreize über einen Bildschirm und akustische Reize über das Testsysteminterface ausgegeben. Die Reaktion erfolgt durch Betätigung der entsprechenden Tasten am Universalpanel. Die Reizdarbietung erfolgt im Modus Reaktion (feste Bearbeitungszeit).
Es werden die folgenden Variablen ausgewertet:
Hauptvariable Madian der Reaktionszeit und Zeitgerechte Reaktionen (Richtige innerhalb der vorgegebenen Zeit) und Zusatzvariable Richtige Reaktionen (alle richtigen, auch die verspäteten).
Bezugsnorm: altersunabhängige Normstichprobe
Median Reaktionszeit 70
Zeitgerechte 55
Richtige 38
3.2.2 Psychologische Exploration
Angaben zur Person:
Herr MPU, zum Zeitpunkt der Untersuchung 30 Jahre alt, ledig, lebt zusammen mit seiner Mutter und seiner jüngeren Schwester, der Vater ist März 2007 verstorben. Er ist seit 2004 als Kundenberater beschäftigt. Als Hobby und Freizeitbeschäftigung gab er Computer und Internet, Freunde und eine Baustelle wegen Hausbau des älteren Bruders.
Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 hat Herr MPU nach eigenen Angaben erstmals 1996 erworben und dabei eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 25.000 Kilometern erzielt.
Herr MPU wurde zu Gesprächsbeginn über die Notwendigkeit von Offenheit, sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Explorationsgesprächs (Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie deren Stabilität) informiert; außerdem wurde Herr MPU auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.
Verkehrspsychologische Exploration:
Zur Entwicklung ds Alkoholkonsums vor der Alkoholfahrt: Vor der Alkoholfahrt habe er allgemein unter der Woche keinen Alkohol, aber am Wochenende in der Regel freitags halbe Flasche (0,7 l) Wodka mit Red-Bull vermischt und dazu noch 4-5 Bier (0,5l) auf ca. 5 Stunden verteilt getrunken. Zu besonderen Gelegenheiten (ca. 2-mal im Monat) habe er max. 7 Bier (0,5l eine halbe Flasche Wodka auf ca. 6 bis 7 Stunden verteilt getrunken. Dieser Umgang mit Alkohol sei so seit ca. 2002 gewesen. Auf Fragen: sein Körpergewicht habe damals 72 kg betragen, heute 79.
Vor 2002 habe er bedeutend weniger getrunken.
(Auf die Frage, warum er ab 2002 so mit Alkohol umgegangen sei- Trinkanlässe, ggf. persönliche Gründe?) Er sei in dem Jahr 3 oder 4 Monate in seiner Firma beschäftigt gewesen. Die Firma sei Insolvent gegangen. Er sei gekündigt worden. Dann auf Jobsuche gewesen. Er sei gute 8 Monate arbeitslos gewesen. Dann habe er eine neue Stelle gefunden. Er sei gelernter Großhandelskaufmann, habe von dort weg ins Büro gewollt. Nach einem kurzen Job sei er dann in ein Loch gefallen. Er habe dann eine neue Firma gefunden, die aber auch Pleite ging. Man habe ihm das 2003 mitgeteilt, er sei niedergeschlagen gewesen, für ihn sei eine Welt zusammengebrochen, als er nun das das zweite Mal erlebte. Er habe sich immer gesagt, du hast was gelernt, warum passiert dir das gleich doppelt. Er sei wieder daheim gewesen, habe sich gesagt, warum ihm das immer passiere. Die anderen konnten in Urlaub, und er habe kein Geld gehabt. Wenn er damals getrunken habe, seien seine Probleme vom Alltag weg gewesen. Er habe dann am Wochenende unter Freunden so getrunken.
Auf Fragen: Seit 2005 sei er bereits an der jetzigen Arbeitsstelle.
Nachfrage, warum sein Alkoholkonsum sich da denn weiter so aufrechterhalten habe: Er arbeite in im Kundenverkauf, man habe erheblichen Leistungsstress, müsse eine gewisse Anzahl an Verkäufen jeden Tag haben. Er arbeite dort, um sein Geld zu verdienen, es sei nicht so, dass er sich freue, dorthin zu gehen.
Warum er in den ganzen Jahren an der Situation nichts verändert habe: Er könne ja nicht jedes Jahr seine Arbeit wechseln, er müsse einfach etwas Festeres, Strukturierteres in sein Lebenslauf stehen haben. Es sei für ihn so schwierig gewesen, diesen Druck 5 oder 6 Tage lang in der Woche aufrechtzuerhalten, und am Wochenende sei er froh gewesen, nichts mehr von seiner Arbeit zu sehen, zu hören. Wenn er getrunken habe, habe er seine Arbeit vergessen, habe mit Kumpels über andere Dinge, nicht über Arbeit reden müssen. Der Alkohol habe seine Probleme in dem Moment gelöst.
(Ob es kritische Hinweise durch andere zum Umgang mit Alkohol gegeben habe?) Sein Vater und seine Schwester haben ihm öfters etwas gesagt.
(Wie er selbst damals seinen Alkoholkonsum bewertet habe?) Er habe sich gesagt, er arbeite 5 Tage, und wenn er einen Tag in der Woche trinke, dann sei das nicht so, dass das unnormal wäre.
Nach Vorsätzen und Veränderungen aus den kritischen hinweisen befragt: Wenn er weg gegangen sei, habe er dann schon mal versucht, langsam zu trinken, nicht so viel zu trinken. Es sei dann aber doch oft zu viel geworden, wenn er mit seinen Kumpels weg gewesen sei.
Auf Fragen: Zu einem richtigen Filmriss sei es nie gekommen, wohl zu Erinnerungs-Lücken mit später erfolgenden Erinnerungen. Dies sei eine vollständige Beschreibung zu Ausmaß und Bedingungen des Konsums bis zur Alkoholfahrt.
(Wie er Fahren ohne Trinken organisierte habe?) Das sei schon vorgekommen, dass er nach Alkoholkonsum gefahren sei, schon nach 5 Bier (0,33l).
02.02.2007, Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, BAK um 3:30 Uhr:2,01%oo
(Aus welchem Anlass er getrunken habe?) Mit der Handballmannschaft seien sie zu einem Turnier in einem Nachbarort gewesen. Sie haben den zweiten Platz belegt, haben eine Siegprämie eingespielt. Sie seien darauf zu einem Club gefahren. Er sei mit seinem Auto gefahren.
Ab ca. 0.30 Uhr habe er insgesamt ca. 8 Bier und 2 Gläser Wodka und 5 Gläser Tequila getrunken. Trinkende sei kurz nach 3 Uhr gewesen.
(Wie er seine Alkoholfahrt habe vermeiden wollen) Er habe erst gedacht, lediglich 2 oder 3 Bier zu trinken. Es sei dann aber doch mehr geworden.
Er habe dann nach Hause fahren wollen.
Die Fahrstrecke habe ca. 300 Meter betragen, dann sei er schon angehalten worden. Zur Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens nach der Alkoholfahrt:
Danach habe er 6 oder 7 Wochen gar nichts getrunken, sein Führerschein sei weg gewesen, der Alkohol habe ihm ja nur Ärger eingebracht gehabt. Er habe ja gewusst das es irgendwann so kommen musste wo er schon die ganze Zeit so viel getrunken habe.
Das sei nicht schwer, aber ungewohnt gewesen, keinen Alkohol zu trinken, wenn man weg ging.
Im März 2007 habe dann mal wieder 1 Bier (0,33l) getrunken, er habe Lust darauf gehabt. Seine Schwester aber habe gemeint, er solle etwas machen wegen des Alkohols. Sie habe ihm gesagt, gehe zu einer MPU Beratung. Das habe er dann auch gemacht. Seit März 2007 habe er dort nun regelmäßig eine Selbstaushilfegruppe besucht und Einzelgespräche geführt. Er habe dort gesprochen. Habe gesehen, dass dort Leute sind, die ähnliche Probleme wie er haben. Und da habe er sich entschlossen, überhaupt keinen Alkohol zu trinken, er habe gesehen, welche fatalen Folgen durch den Alkohol entstehen können. Er habe in der Gruppe die Erfahrung anderer gehört, und er selbst meine, das kontrollierte Trinken werde bei ihm nicht langfristig funktionieren, das habe er in der Vergangenheit ja oft genug gesehen. Er wolle nicht wieder in das Fahrwasser kommen, dass es wieder zu viel werde.
In den Gesprächen da sei ihm auch klar geworden, warum er so Alkohol getrunken habe. Dass das alles mit Stress zu tun gehabt habe, dass seine Freundin sich von ihm getrennt habe, und er immer im Alkohol Vergessen gesucht habe. Für ihn sei es immer leichter gewesen, ein Bier zu trinken, anstatt über seine Schwierigkeiten mal mit jemandem zu sprechen. Er habe ja immer seine Schwierigkeiten in sich hineingefressen und nicht gelöst.
(Auf Fragen: Was sich durch den Alkoholverzicht geändert habe?) Er sei fitter geworden. Er sei selbstständiger geworden. Er habe es und der Zwischenzeit gelernt mit anderen zu reden, wenn ihm etwas nicht passe. Er habe es lernen müssen, sich anderen anzuvertrauen, wenn ihm etwas Schwierigkeiten bereite. Er baue jetzt ein Haus neu auf. Er vermöge heute, sich auf der Arbeit besser durchzusetzen. Mit dem alten Freundeskreis sei er nicht mehr unterwegs. Er habe einen neuen Freundeskreis, von der Arbeit her auch über seine Schwester.
Auf die Frage, wie Herr MPU aus heutiger Sicht den früheren Alkoholkonsum einstufe (normaler Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit):
Er stufe es für sich bei Alkoholmissbrauch ein.
(Warum sich das Alkoholtrinkverhalten bei ihm bis zum Alkoholmissbrauch habe entwickeln können?) Das habe an den Hintergründen gelegen, wie er sie geschildert habe. Heute sei er aber in der Lage, besser mit Belastung, mit Stress umzugehen. Sein Vater sei voriges Jahr gestorben. Früher hätte er in der Situation sicher viel getrunken. Aber er habe sich mit seiner Familie zusammensetzen und sprechen können; das habe ihm geholfen, seine Trauer zu verarbeiten. Er sei stolz auf sich, dass er heute ohne Alkohol könne.
(Wie er den Alkoholmissbrauch sicher gegen eine Alkoholabhängigkeit abgrenzen?)
Er habe in dem Sinne nie ein Verlangen nach Alkohol gehabt, er habe nicht extra losfahren müssen, um sich Alkohol zu kaufen. Er sei seiner Arbeit nachgegangen, sei nie durch Alkohol auf der Arbeit auffällig geworden.
(Wie er zukünftig zuverlässig eine erneute Alkoholfahrt vermeiden wolle?) Er trinke grundsätzlich keinen Alkohol mehr. Er habe eingesehen, dass er sich durch den Alkohol nur Probleme gemacht habe. Er werde nicht mehr mit den Leuten zusammen sein, mit denen er früher so viel getrunken habe. Er besuche weiterhin die Selbsthilfegruppe, um sich weiter Sicherheit zu verschaffen. Es sei ja jetzt gerade erst ein Jahr, wo er keinen Alkohol mehr trinke.
Das Untersuchungsgespräch dauerte von 14.00 Uhr bis 15.05 Uhr. Die Angaben aus dem 65-minütigen Untersuchungsgespräch wurden direkt mit dem PC mitgeschrieben. Es wurde von Herrn MPU darauf verzichtet, die Angaben selbst zu Lesen. Laufende Verfahren bzw. weitere noch nicht aktenkundige Delikte wurden verneint.
Am Untersuchungstag wurde vorgelegt:
- Bescheinigung der Suchtberatungsstelle vom 25.03.2008, wonach Herr MPU seit März 2007 regelmäßig die statt findenden Treffen der Selbsthilfegruppe besucht und seit dem zusätzlich 10 Einzelgespräche geführt hat.
- Bewertung der Befunde
(Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter 2 aufgeführten Hypothesen)
die Voraussetzungen für eine positive Prognose sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bewertung der medizinischen Untersuchungsbefunde
Die Medizinische Untersuchung ergab zu jetzigen Zeitpunkt folgende Befunde im Sinne der Fragestellung:
Die angegebenen früheren Trinkmengen stehen in Übereinstimmung mit der Alkoholgewöhnung von 2,01%o Herr MPU gab an, seit 22.01.2007 alkoholabstinent zu sein.
Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen und vorgelegten Laborparameter lagen im Normbereich, bis auf einen isoliert erhöhten GPT-Wert (Leberenzym) am 02.04.2008. dies spricht nicht unbedingt für eine alkohltoxische Leberschädigung, es kommen auch andere Ursachen in Betracht. Dies sollte ärztlich abgeklärt werden. Auf Grund des erhöhten GPT-Wertes, der auf einen Alkoholmissbrauch hindeuten könnten, wurden bei Herrn MPUder Alkohomarker Ethylglcuronid (ETG) in Urin bestimmt. Dieser Wert wird positiv, d.h. ist messbar, wenn in den 2 bis 3 Tagen vor der Urinabgabe Alkohol konsumiert wurde. Falsch positive Werte sind ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn ETG nachweisbar ist, wurde auch Alkohol konsumiert. Ein negativer (unauffälliger) Wert wie bei Herrn MPU kann somit die Abstinenzangabe stützen.
Bezüglich des Diabetes mellitus Typ 1:
Herr MPU hat einen Diabetes xy. Begutachtungs-Leitlinien zu Kraftfahreignung 3.5 sind mit Insulin behandelte Diabetiker, wie Herr MPU in der Lage ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 und auch der Unterklasse C1 und C1E sicher zu führen, sofern die Stoffwechsellage ausgeglichen ist und im Umgang mit der Erkrankung informiert sind. Dies ist bei Herrn MPU gegeben.
Ob die bisherige Aufarbeitung der Alkohlproblematik für die Minderung der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für das Delikt Trunkenheit im Verkehr bei Herrn MPU ausreicht, muss weiterführend die verkehrspsychologische Untersuchung erweisen.
Bewertung der Leistungstests-Ergebnisse
Die Überprüfung der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen ergab nach Wiederholung eines einzelnen Testverfahrens insgesamt ausreichende Ergebnisse. Damit bestehen in diesem Bereich keine Bedenken an der Fahreignung.
Bewertung der Ergebnisse der psychologischen Exploration
Herr MPU verhielt sich während des Untersuchungsgesprächs zugewandt und zeigte sich gesprächsbereit.
Eine angemessene Einschätzung zum Ausmaß des früheren Umgangs mit Alkohol (Trinkmengen, Häufigkeit großer Trinkmengen, Dauer eines verstärkten Alkoholkonsums) ist zu fordern, damit eine realistische persönliche Einstufung einer vorliegenden Alkoholproblematik gelingen kann.
Die geschilderten Trinkmengen und Trinkhäufigkeiten bis zur Alkohlauffälligkeit (s.o.) auf ca. 5 Stunden verteilt getrunken. Zu besonderen Gelegenheiten (siehe oben) 7 Stunden verteilt getrunken. Dieser Umgang mit Alkohol sei so seit 2002 gewesen) können erklären, dass eine Alkoholverträglichkeit entwickelt wurde, die das Erreichen der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration ermöglichte.
Die hinsichtlich der Alkoholfahrt angegebene Alkoholmenge (s.o.) reicht aus, um die gemessene Blutalkoholkonzentration erklären zu können.
Die Abklärung der Bedingungen eines problematischen Alkoholtrinkverhaltens ist eine wichtige Vorraussetzung für eine gefestigte Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle oder Behebung solcher Bedingungen zu sehen ist.
Aus den folgenden Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens kann nachvollzogen werden, warum eine Alkoholproblematik entstehen konnte.
Sowohl die Darstellung zu den Auslösern (Arbeitsplatzverlust infolge Insolvenzverfahren, belastende Arbeitsbedingungen), wie auch zu den Ursachen (er habe sich immer gesagt, hast was gelernt, warum passiert´s gleich doppelt, warum immer mir…). Die anderen konnten in Urlaub, er habe kein Geld. Wenn er damals getrunken habe, seien Probleme weg vom Alltag gewesen. Er habe dann am Wochenende mit Freunden getrunken. Es war für ihn schwierig, den Druck 5 od. 6 Tage in der Woche aufrechtzuerhalten, und war am Wochenende froh, nichts mehr von der Arbeit zu sehen und zu hören. Wenn er trank, habe er seine Arbeit vergessen, mit Kumpels über andere Dinge und nicht über Arbeit reden können. Der Alkohol habe seine Probleme in dem Monat gelöst.
Voraussetzung für eine angemessene und gefestigte Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkoholproblematik.
Die von Herrn MPU vorgetragene Selbsteinschätzung als „Alkoholmissbrauch“ kann schlüssig aus den Darstellungen zur Entwicklung des Alkoholtrinkverhaltens abgeleitet werden.
Aus den Darstellungen kann nachvollzogen werden, dass der Umgang mit Alkohol verändert wurde. (im März 2007 einer Selbsthilfegruppe angeschlossen, deren Treffen er regelmäßig besucht, in den Gesprächen sei ihm auch klar geworden, warum er so viel und so häufig Alkohol getrunken habe. Dass das alles mit Stress zu tun gehabt habe, dass seine Freundin sich von ihm getrennt habe, und er immer im Alkohol Vergessenheit gesucht habe. Für ihn sei es immer leichter gewesen, ein Bier zu trinken, anstatt über seine Schwierigkeiten mal mit jemandem zu sprechen. Er habe immer ja seine Schwierigkeiten in sich hineingefressen und nicht gelöst.
Er sei selbstständiger geworden. Er habe in der Zwischenzeit gelernt, mit anderen zu reden, wenn ihm etwas nicht passe. Er habe lernen müssen, sich anderen anzuvertrauen, wenn ihm etwas Schwierigkeiten bereite. Er vermöge heute, sich in der Arbeit besser durchzusetzen. Mit dem alten Freundeskreis sei er nicht mehr unterwegs. Er habe einen neuen Freundeskreis, von der Arbeit her, auch über seine Schwester.
Dabei wurde deutlich, über welche inhaltliche Auseinandersetzung die Notwendigkeit der Veränderung erkannt und wie die Veränderung des Umgangs mit Alkohol dann umgesetzt wurde.
Die angegebenen bisher vollzogenen Veränderungen und die dargestellten Verhaltensplanungen beruhen auf einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten. Es kann deshalb erwartet werden, dass zukünftig konsequent und stabil auf den Konsum alkoholischer Getränke verzichtet wird. Da sich die Bedingungen für die Auffälligkeiten klären lassen und durch ausreichende Veränderungen die Bedenken aus der Fragestellung der Behörde auszuräumen sind, kann auf eine wiederhergestellte Fahreignung für Herrn MPU verwiesen werden.
Herrn MPU wurde am Untersuchungstag eine Sachstandmitteilung zum Verlauf der Untersuchung gegeben.
- Beantwortung der Fragestellung
die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung erhobenen Befunde ermöglichen eine günstige Beantwortung der behördlichen Fragestellung.
Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellung.
Es ist nicht zu erwaten, dass Herr MPU auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen A, B, C1E in Frage stellen.
Unterschriften vom Arzt und vom Psychologen
Anmerkung: Nach der Änderung der Beurteilungskriterien, wäre nach heutiger Anforderung dieses Gutachten negativ. Die Anforderung an heute darzulegende Abstinenzbelege wäre nicht erfüllt.